Ein Bildnachweis ist die Nennung der Urheber*innen eines Fotos – also in der Regel die Fotograf*innen. Diese Nennung ist kein freiwilliger Zusatz, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht der Urheber*innen gemäß § 13 UrhG.
Wann muss ein Bildnachweis erfolgen?
Immer, wenn ein Foto öffentlich verwendet wird – ob auf Websites, in Social Media, Magazinen oder Flyern – müssen die Urheber*innen genannt werden.
Ausnahmen gelten nur, wenn vertraglich ausdrücklich auf die Nennung verzichtet wurde – etwa durch individuelle Vereinbarungen oder transparente Nutzungsbedingungen von Bildplattformen.
Ein korrekter Bildnachweis enthält in der Regel:
- den Namen der Fotograf*innen
- ggf. das Copyright-Zeichen ©
- ggf. die Quelle oder Website (wenn vereinbart)
Beispiel 1:
Foto: Erika Mustermensch
Beispiel 2:
(c) Erika Mustermensch – www.erikamustermensch.com
Der Bildnachweis sollte „unmittelbar am Bild oder in dessen direktem Kontext“ erfolgen. In Impressen oder allgemeinen Quellenverzeichnissen ist er nicht immer ausreichend.
Die rechtliche Grundlage
Das Recht auf Namensnennung ist in § 13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Es gehört zu den sogenannten Urheberpersönlichkeitsrechten und ist nicht übertragbar. Ein Verzicht darauf ist nur in Ausnahmefällen zulässig – z. B. per Vertrag oder AGB.
Wichtig für Social Media (z. B. LinkedIn, Instagram)
DO NOT: Die Fotograf*innen nur im Bild verlinken – das ist nicht ausreichend.
DO: Direkt im Text unter dem Bild oder im Posting schreiben:
Foto: Erika Mustermensch
(mit zusätzlicher Verlinkung unterstützt ihr die Fotograf*innen – ist aber kein Muss)
Warum ist das so – und warum gerade bei Künstler*innen?
Im Urheberrecht steht nicht nur die Bezahlung im Vordergrund, sondern auch die Verbindung zwischen Werk und Person.
Künstlerische Arbeiten – wie Fotografie, Design, Musik oder Text – sind immer auch Ausdruck der Persönlichkeit der Urheber*in. Sie sind nicht austauschbar, sondern tragen individuelle Handschrift, Stil und kreative Entscheidung.
Deshalb genießen Künstler*innen besonderen rechtlichen Schutz:
Sie sollen nicht nur entlohnt, sondern auch öffentlich sichtbar und anerkannt werden. Der Name unter dem Werk stärkt ihre professionelle Identität, Reputation und künstlerische Eigenständigkeit.
Bei vielen anderen Dienstleister*innen (z. B. Steuerberater*innen, Handwerker*innen oder Coaches) steht meist der funktionale Nutzen im Vordergrund – und ihre Leistungen werden nicht im selben Maße öffentlich geteilt, vervielfältigt oder dauerhaft sichtbar gemacht. Deshalb gelten dort andere Regeln.
Was passiert bei fehlendem Bildnachweis?
Wird das Bild ohne korrekte Nennung verwendet, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. Die Folgen können sein:
- Abmahnung durch die Fotograf*innen oder eine Rechtsvertretung
- Schadensersatzforderungen (Lizenz + Zuschlag für fehlende Namensnennung)
- Unterlassungserklärung
Die Rechtsprechung spricht bei fehlender Nennung häufig einen 100%-Zuschlag auf die übliche Lizenzgebühr zu.
