8. IMPRESSUMSPFLICHT
Das Telemediengesetz verlangt ein Impressum. Bei freien Fotojournalist:innen ist oft die Privat- und Büroadresse identisch. Wenn Fotograf:innen z. B. an politisch brisanten Themen arbeiten, kommt es immer wieder zu Bedrohungen und Belästigungen. Sehen Sie eine Möglichkeit, dort Abhilfe zu schaffen?
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gemäß §5 des Telemediengesetzes besteht eine Impressumspflicht. Für Nutzer*innen ist es ist sinnvoll, dass Dienstanbieter unmittelbar erreichbar sein müssen, um etwaige Rechtsfragen klären zu können. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass Privatpersonen oder Kleinstunternehmer*innen, die gesetzlich als Anbieter von Telemedien gelten, bedroht werden, in ihrer Arbeit eingeschränkt werden können oder ihnen konkrete Gefahr droht. Daher ist eine gesetzliche Anpassung zu prüfen, die es ermöglicht, dass im Impressum insbesondere privat betriebener Seiten die Angabe einer ladungsfähigen Adresse oder eines Zustellungsbevollmächtigten möglich ist.
CDU/CSU
Wir werden prüfen, ob Veränderungen an der Impressumspflicht vorgenommen werden können, um Fotojournalistinnen und Fotojournalisten besser zu schützen. Denn die Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten in Deutschland hat ein neues Niveau erreicht. Das haben die jüngsten Erhebungen von Reporter ohne Grenzen und dem Europäischen Zentrum für Presse- und Meinungsfreiheit gezeigt. Eine zutiefst beunruhigende Entwicklung, der wir Einhalt gebieten müssen.
Darüber hinaus unterstützen wir Kooperationen und Initiativen, um freie wie feste Journalistinnen und Journalisten vor Gewalt und Bedrohungen zu schützen. Hierzu gehört zum Beispiel das Bündnis von Journalisten- und Journalistenorganisationen, Mediengewerk- schaften und Beratungseinrichtungen, die Standards entwickelt und einen Schutzkodex für Medienhäuser formuliert haben.
Der Kodex und die vorgenannten Initiativen sind erste wichtige Schritt mit Signalwirkung auch nach außen, die wir, jenseits der Verschärfung von Gesetzen zur Strafverfolgung, weiterentwickeln wollen.
FDP
Der Anstieg tätlicher Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten sowie andere Medienvertreter in den letzten Jahren ist alarmierend. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass es Journalistinnen und Journalisten möglich ist, frei und unabhängig zu recherchieren und zu berichten, um ihre wichtige Aufgabe in unserer freiheitlichen Demokratie zu übernehmen. Im Grundsatz halten wir die Impressumspflicht aus Verbraucherschutzsicht für eine sinnvolle Regelung. Wir erkennen aber an, dass ein gewisses Spannungsfeld zwischen dem Schutzinteresse des Betreibers einer Webseite und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit bestehen kann. Gerade in Fällen, in denen aufgrund einer bestimmten Gefährdungslage die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister besteht, tritt dieser Interessenkonflikt besonders deutlich zu Tage.
Die Impressumspflicht für Internetseiten entspringt zu großen Teilen europäischem Recht. Die in § 5 TMG niedergelegten Informationspflichten dienen der allgemeinen Transparenz für Angebote, die mit geschäftlichem Hintergrund im Internet angeboten werden, und damit dem Verbraucherschutz. Zudem sind Telemedien (wie etwa Internetseiten) nicht anmeldepflichtig, wie etwa Rundfunkangebote, sodass an keiner anderen Stelle hinterlegt ist, wer für das Angebot des Telemediums verantwortlich ist.
Abhilfe kann hier deshalb nur dadurch geschaffen werden, dass auf europäischer Ebene bei der Verhandlung des Digital Services Act, der die E-Commerce-Richtlinie novellieren soll, die Interessen von Journalistinnen und Journalisten eingebracht werden. Wir werden dieses Problem weiter aktiv beobachten.
DIE LINKE
Ja, DIE LINKE kritisiert an der geltenden Impressumspflicht schon lange, dass viele Website-Anbieter*innen keine Alternative zur Angabe der Privatadresse haben, denn das stellt eine erhebliche Gefährdung für viele Freiberufler*innen, aber auch Blogger*innen, dar. Das zuständige Ministerien für Justiz verweist auf das übergeordnete EU-Recht, das keine Alternative zulasse; das Wirtschaftsministerium erklärte erst dieses Jahr auf eine Frage der Linksfraktion, dass es keinen Anlass sehe, sich für eine Änderung einzusetzen. DIE LINKE fordert, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Revision der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr – in Zukunft Digital Services Act – dafür einsetzt, die Impressumspflicht in ihrer konkreten Ausgestaltung so zu ändern, dass Personen, die von digitaler Gewalt bedroht sind, geschützt werden und also die Wohnadresse nicht öffentlich einsehbar angegeben werden muss.
SPD
Der Impressumspflicht kommt aus rechtlicher und insbesondere auch aus presserechtlicher Hinsicht eine sehr grundlegende Bedeutung zu, denn sie soll ein Mindestmaß an Transparenz und Information im Internet sicherstellen. Dabei müssen alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige Telemedien bereithalten, ein Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung vorhalten. Dass dies insbesondere bei freien Journalistinnen und Journalisten sowie bei Fotografinnen und Fotografen, die zu politisch brisanten Themen – oft im Bereich des Rechtsextremismus – arbeiten, zu Problemen führt, wenn die Privatadresse der Büroadresse entspricht, ist uns bekannt. Wir sind hierzu im Austausch mit den Journalistenverbänden und der Rechtswissenschaft und suchen eine Lösung, die dieses Mindestmaß an Transparenz und die Erreichbarkeit sicherstellt, und gleichzeitig einen höheren Schutz für die Journalistinnen und Journalisten sowie Fotografinnen und Fotografen garantiert.