Close
Type at least 1 character to search
Back to top

Aktuelle Arbeitsbedingungen für Fotograf:innen Teil I

Foto: Amy van Veen

*** AKTUALISIERT AM 11. AUGUST ***

In diesem Post möchten wir gerne einige wichtige Informationen bezüglich der Arbeitsvoraussetzungen unter Corona für uns Fotograf*innen mit Dir teilen. Das Wichtigste zuerst:

JA, WIR DÜRFEN ARBEITEN!

Natürlich gilt bei allen Maßnahmen, dass wir unser Bestes geben, den Infektionsschutz einzuhalten und die Pandemie weiterhin einzudämmen, während schrittweise die Wirtschaft und Normalität wieder hochgefahren wird.

 

Die Bundesregierung empfiehlt einen neuen Arbeitsschutzstandard, der bundesweit für alle Länder gültig ist! Relevante Punkte für Fotograf*innen listen wir nun zusammengefasst auf und beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Generell gilt:

  • So wenig physischer Kontakt wie möglich.
  • Haltet den Mindestabstand von 1,5 m ein.
  • Tragt eine Maske, wenn möglich.
  • So wenig Beteiligte am Set, wie möglich.
  • Gute Belüftung im Raum
  • Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht.

 

Wie kann ich meine Arbeitsabläufe den Umständen anpassen und optimieren?

Achte darauf, dass so wenig Menschen wie möglich am Set dabei sind. Brauchst Du wirklich eine*n Assistent*in? Wenn möglich, organsiere die zeitlichen Abläufe am Shootingtag so, dass nicht alle Models zeitgleich am Set erscheinen, sondern ein zeitlicher Versatz möglich ist. Auch wenn es schwer ist: haltet den Mindestabstand auch in den Pausen ein und erinnere gegebenenfalls auch dein Team und Kunden daran. Du solltest auch immer Masken und Desinfektion für Dich, dein Team und den Kunden bereit halten.

Auch bei der kreativen Umsetzung kannst Du einiges tun: denkbar wären zum Beispiel Teleobjektive oder aber auch (Plexi-)Glas als Stilelement! Vielleicht hast Du deinen Workflow auch schon vor der Pandemie so eingerichtet, dass Du Shootings alleine umsetzen und der Kunde während der Umsetzung remote Feedback gibt und Du auf Wünsche reagieren kannst? (Tipp: Diese Lösung kann man übrigens sehr gut mit PicDrop umsetzen.)

 

** Sollte es nötig sein, dass Models sehr engen Körperkontakt haben müssen, empfiehlt es sich, wenn alle Beteiligten zum Shootingtag 2 negative Coronatests nachweisen, bei der das erste Testergebnis nicht älter als 1 Monat ist. **

 

Darf ich eine*n Visagist*in buchen?

Ja: Gesichtnahe Behandlungen wie Make-Up sind zulässig, wenn der/die Visagist*in mindestens eine FFP2-Maske, gleichwertig auch N95 und KN95 trägt, ergänzt durch eine Schutzbrille oder Gesichtsschild.

Nachzulesen im Corona Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk.

 

Darf ich für einen Job innerhalb Deutschlands reisen?

Ja, inzwischen muss auch nach der Einreise aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland keine zweiwöchige Quarantänepflicht mehr eingehalten werden.

 

** DEKRA-zertifizierte Hygienebeauftragten

Die DEKA bietet kostenlose Webinare an, bei denen man sich zum zertifizierten Hygienebeauftragten speziell für Film- und Fotoproduktionen weiterbilden lassen kann.

Ein:e Hygienebeauftragte:r ist keine Pflicht, aber macht bei großen Produktionen mit vielen Personen am Set Sinn und kann eine Zusatzqualifikation sein, um dem Kunden gute Signale in Richtung Infektionsschutz und Sicherheit zu geben und die natürlich zusätzlich entlohnt werden kann. **

Weitere interessante Präventionsmaßnahmen bietet auch die BG ETEM auf ihrer Website an.

 

Bitte beachtet, dass sich die Maßnahmen und Vorgaben jederzeit wieder ändern können oder angepasst werden. Wir halten Euch gerne hier auf dem Laufenden!

 

Noch eine Geste, die Fotograf:innen umsetzen können: Dem Kunden und weiteren Beteiligten ein Agreement schicken, in dem ihr versichert, dass ihr auch im Privaten die geltenden Maßnahmen wie Maske, Abstand und Hygienestandards zum Infektionsschutz einhaltet.

Kategorie
Datum
6. Mai 2020