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Wahlprüfsteine: 8 Fragen an die Parteien

Dieser Artikel ist zuerst auf Freelens.com erschienen.

Coverfoto: Sophie Valentin

Die Coronakrise brachte massive Auswirkungen auf Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten der Fotograf:innen mit sich. Diverse Versuche, dies durch staatliche Hilfen zu kompensieren hatten bei Soloselbständigen kaum oder gar keine Wirkung. FREELENS hat seine Mitglieder gefragt und schnell war klar, dass ein Schwerpunkt die soziale Absicherung unserer Kolleg:innen sein sollte.

Um eine Orientierung zur Bundestagswahl 2021 zu geben und herauszufinden, wie die demokratischen Parteien die künftige Sozialpolitik für Freiberufler:innen gestalten wollen, hat FREELENS zusammen mit dem FEMALE PHOTOCLUB acht Fragen an CDU, SPD, Grüne, Linke und die FDP gestellt. Wobei auch internationale Urheberrechtsverletzungen und die Impressumspflicht eine Rolle spielten. Die Antworten findet ihr ungekürzt in der Gegenüberstellung.

Auch die Dachverbände aus Kultur und Selbständigkeit haben Wahlprüfsteine veröffentlicht, die bei der weiteren Orientierung helfen können:

 

Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (bagsv)
www.bagsv.de/news/bagsv-wahlpruefstein-nr-8-zum-thema-statusfeststellungsverfahren/

Deutscher Kulturrat
www.kulturrat.de/thema/bundestagswahl-2021/

1. UNTERSTÜTZUNG VON SELBSTSTÄNDIGEN
Die Pandemie hat bewiesen, an welch dünnen Fäden die Existenz der freien Kreativen hängt. Die Grundsicherung ist meist keine Option, die hilft. Die Hilfsprogramme sichern den Lebensunterhalt nicht. Welche Ideen haben Sie, um die kreativen Selbstständigen zukünftig gezielter zu unterstützen?

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In der Pandemie haben wir GRÜNE uns für einen Unternehmerlohn in Höhe der Pfändungsfreigrenze (ca. 1.200 Euro) plus eine Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge – ein sogenanntes Existenzgeld – eingesetzt, das es nur in wenigen Bundesländern, z.T. für einen begrenzten Zeitraum, gab. In zukünftigen vergleichbaren Krisensituationen würden wir die Hilfsprogramme um ein solches Existenzgeld ergänzen. Wir GRÜNE schlagen Mindesthonorare für Selbstständige vor und einen leichteren Zugang zu den Versicherungssystemen. Außerdem wollen wir mit konkreten Maßnahmen verhindern, dass jemand wegen der Folgen der Pandemie aus der Künstlersozialkasse fällt. Unsere grünen Vorhaben der solidarischen Bürgerversicherung und einer Garantiesicherung sind ebenso Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Soloselbständigen.

 

CDU/CSU

Die soziale Absicherung von Künstlern ist CDU und CSU sehr wichtig. Wir werden deshalb die Künstlersozialversicherung stärken und Künstler und Kreative besser absichern, indem wir den Schutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei selbstständiger nicht-künstlerischer Nebentätigkeit dauerhaft ausbauen. Zudem werden wir prüfen, wie die Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte in der Kulturbranche weiterentwickelt werden kann.

 

FDP

Wir Freie Demokraten fordern, für den Fall der Fälle bei Wirtschaftshilfen und Hilfen für Selbstständige in Zukunft besser gerüstet zu sein. Die Coronakrise hat gezeigt, welche Instrumente es im Fall großer Krisen mit außergewöhnlichen Verhältnissen in der gesamten Wirtschaft und auf dem gesamten Arbeitsmarkt braucht. Für solche Fälle brauchen wir eine negative Gewinnsteuer, bei der Verluste aus dem aktuellen Jahr mit Gewinnen der Vorjahre verrechnet werden können. Und wir brauchen dann ebenso Hilfen für Selbstständige mit und ohne Angestellte, um einen ausreichenden Unternehmerlohn zu gewährleisten.

Wir wollen zudem kreative und nichttechnische Innovationen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördern. Darüber hinaus wollen wir ein »Innovationsprogramm für digitale Geschäftsmodelle« auflegen – insbesondere für Freiberuflerinnen sowie Freiberufler und Selbstständige wie Darsteller, Musiker und Schriftstellerinnen sowie Schriftsteller. Bisher werden im BMWi nur technische Innovationen unterstützt. Die vielfältigen Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft bilden eine Branche mit fast 1,7 Millionen Erwerbstätigen. Die Branche schafft Innovationsimpulse, die uns aus der Krise führen und dem Strukturwandel einen bedeutsamen Schub verleihen können. Innovationen im Kreativsektor führen nicht zuletzt durch »Cross Innovation« zu Entwicklungen in anderen Wirtschaftszweigen.

 

DIE LINKE

Wir brauchen ein grundlegendes Umdenken in Bezug auf unsere Sozialsysteme: Deshalb wollen wir alle in die gesetzlichen Sozialsicherungssysteme (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einbeziehen. Auch die Künstlersozialversicherung wollen wir in diesem Kontext erhalten und stärken. In diesem Sinne wollen wir die KSK für weitere Berufsgruppen öffnen und die Verdienstobergrenze für »nicht-künstlerische oder publizistische« Tätigkeiten dauerhaft anheben. Um einen niedrigen KSK-Abgabesatz zu stabilisieren, wollen wir darüber hinaus den Bundeszuschuss auf mind. 25 Prozent erhöhen. Außerdem muss die Verhandlungsposition von Kreativen im Urhebervertragsrecht gestärkt und ihre Mitbestimmungsrechte müssen gegenüber Verwertungsgesellschaften ausgebaut werden. Wir fordern verbindliche Mindeststandards der Honorierung in der freien Kunst- und Kulturarbeit, branchenspezifische Honoraruntergrenzen und eine rechtlich abgesicherte Ausstellungsvergütung.

 

SPD

Corona hat unser aller Leben und Arbeiten seit März 2020 verändert. Durch Corona wurden die Schwächen und Lücken im sozialen System für viele schmerzhaft deutlich. Keine oder nur eine unzureichende soziale und wirtschaftliche Absicherung brachte viele Kultur- und Medienschaffende an den Rand ihrer Existenz. Die SPD will daher ein beitragsfinanziertes Sicherungsgeld bei Einkommenslosigkeit für alle Soloselbständigen einführen. Gerade Selbständige in Kunst und Kultur sind mit Auftragsakquise, schöpferischer Tätigkeit und umfangreichen Vor- und Nachbereitungen immer aktiv. Sie werden nur bei Geschäftsaufgabe arbeitslos. Wenn, dann können sie aber zeitweilig unverschuldet einkommenslos werden. Deswegen passt eine bloße Erweiterung der Arbeitslosenversicherung hier nicht. Wir schaffen eine solidarische Absicherung durch die Bundesagentur für Arbeit, die den Besonderheiten selbständiger Arbeit gerecht wird und einen Rechtsanspruch auf vergleichbare Leistungen wie in der Arbeitslosenversicherung gewährt. Für selbständige Künstlerinnen und Künstler sollen die Versicherung und die Beitragserhebung über die KSK erfolgen.

2. BELASTUNG VON ALLEINERZIEHENDEN
Die Pandemie belastet Alleinerziehende zusätzlich. Neben den Einnahmeverlusten werden Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreut. Das führt zu weiteren Verlusten, was sich auf (Kinder-)Krankengeld/Rente auswirkt. Wie soll ein Ausgleich geschaffen und die Benachteiligung künftig vermieden werden?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit der grünen Kindergrundsicherung helfen wir mehrfach: Mit der Neuermittlung der Mindestbedarfe von Kindern und Jugendlichen steigt auch der Mindestunterhalt. Und anders als beim heutigen Kindergeld soll nur die Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum werden Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen berücksichtigt. Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir GRÜNE einen Umgangsmehrbedarf einführen. Darüber hinaus gilt, familienunterstützende Dienstleistungen zu fördern, zum Beispiel für ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift. Niemand soll sich zwischen Kind und Job, Ausbildung oder Studium entscheiden müssen, darum soll der Anspruch auf ein Kinderkrankengeld auf 15 Tage im Jahr pro Kind und Elternteil steigen, Alleinerziehende bekommen 30 Tage.


CDU/CSU

In der Corona-Pandemie haben wir einiges getan, um Familien und Alleinerziehende zu unterstützen: beispielsweise anhand der Lohnfortzahlungen für Eltern oder der Anpassung des Kinderzuschlags, damit auch diejenigen einen Anspruch haben, die diesen normalerweise nicht benötigen, aber pandemiebedingt kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen mussten. Auch die Berechnung des Elterngeldes wurde geändert. Kitas und Schulen boten Notbetreuung für Kinder an, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten oder alleinerziehend sind. Um Familien finanziell zu stärken, haben wir mehrfach das Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhöht, zuletzt Anfang dieses Jahres. Perspektivisch streben wir den vollen Grundfreibetrag für Kinder an und finden damit den Einstieg in ein Kindersplitting. Der steu- erliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde auf 4.008 Euro verdoppelt. Wir wollen ihn perspektivisch auf 5.000 Euro weiter erhöhen.


FDP

Wir Freie Demokraten wollen Familien und Alleinerziehende entlasten. Dazu wollen wir den Kinder- und Auszubildendenfreibetrag sowie den Freibetrag für Alleinerziehende anheben. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten, gesetzlichen Unterhaltsleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen wollen wir verbessern. Ebenso kann es sinnvoll sein, künftig stärker mit – von der Steuerschuld abzuziehenden – Steuergutschriften zu arbeiten. Dadurch wirken Freibeträge besser für die niedrigen und mittleren Einkommen. Darüber hinaus wollen wir beim Einkommensteuertarif den sogenannten Mittelstandsbauch vollständig abschaffen und so einen leistungsgerechteren linearen Chancentarif gestalten. Heute steigt die Steuerlast bei kleinen und mittleren Einkommen besonders schnell an. Von Gehaltserhöhungen greift sich der Staat mehr als die Hälfte. Das ist leistungsfeindlich und ungerecht. Deshalb brauchen wir mehr Fairness bei den Steuern.


DIE LINKE

Wir haben ein Konzept zu einem Corona-Elterngeld erarbeitet, welches es Eltern ermöglicht, zur Betreuung der Kinder ihre Arbeitszeit ganz oder teilweise so zu reduzieren, dass Kinder bis 8 Jahre bzw. 14 Jahre (wenn kein Homeoffice möglich ist) von einem Elternteil bis zu 40 Stunden die Woche und Kinder zwischen 8 und 14 Jahren bei Arbeit im Homeoffice von einem Elternteil bis zu 20 Stunden die Woche während der eigentlichen Arbeitszeit betreut werden können, und dazu eine Lohnersatzleistung in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen monatlichen Nettoentgelts bzw. einen fiktiven Unternehmer*innenlohn in Höhe von bis zu 1.200 Euro zu erhalten (analog zu unseren Kurzarbeitergeld-Forderungen). Ferner wollen wir familiäre Sorgearbeit (Kinderziehung/Pflege von Angehörigen) rentenrechtlich stärker anerkennen. Professionalisierung der Pflege und Vollversicherung ohne Eigenleistung, damit gerade die Frauen aus der privaten Pflege entlastet werden.


SPD

In der Krise ist erneut der herausragende Wert von Fürsorgearbeit deutlich geworden, der insbesondere von Alleinerziehenden geleistet wird. Sie wollen wir besser unterstützen. Wir werden ein Vier-Säulen-Modell für mehr Familienzeit einführen, von dem auch Alleinerziehende profitieren werden. Wir haben ein Konzept der Kindergrundsicherung entwickelt, das aus zwei zentralen Bereichen besteht. Zum einen aus einer Infrastruktur, die gerechte Bildung und Teilhabe für alle Kinder ermöglicht. Und zum anderen aus einem neuen existenzsichernden, automatisch ausgezahlten Kindergeld, das nach Einkommen der Familie gestaffelt ist – je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das Kindergeld. Wir wollen vor allem Kinder und Jugendliche aus wirtschaftlich benachteiligten Familien unterstützen. Die Mittel von Bund und Ländern müssen durch die zusätzliche Einführung von Sozialkriterien da ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

3. ALTERSARMUT
47% unserer weiblichen und 21% der männlichen Kreativen landen in Altersarmut. Die Einnahmen sind durch die Auftrags-/Abrechnungslage nicht linear. Das für die Grundrente notwendige Durchschnittseinkommen ist nicht durchgängig vorhanden. Wie wollen Sie versicherten Kreativen die Grundrente ermöglichen?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir GRÜNE wollen nicht anderweitig abgesicherte Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Dabei werden bereits bestehende private Altersvorsorgeformen sowie Altersgrenzen berücksichtigt. Selbständige hätten damit auch Anspruch auf Grundrente, die wir GRÜNE zu einer umfassenderen Garantierente mit niedrigschwelligen Anspruchsvoraussetzungen weiterentwickeln. Wer dann mindestens dreißig Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, hat eine Rente oberhalb der Grundsicherung garantiert. Ein weiterer Vorteil ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), die bei Rentenbezug die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Bei langjähriger Versicherung ist dies eine enorme Wertsteigerung geringer Beiträge.


CDU/CSU

Für die Grundrente gibt es gewisse Voraussetzungen, insbesondere bei den Beitragsjahren. Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Der Zuschlag ist gestaffelt und erreicht bei 35 Jahren Grundrentenzeiten die volle Höhe. Mit diesem gleitenden Einstieg haben wir die Voraussetzungen im Vergleich zu den Vereinbarungen im Koali- tionsvertrag bereits gelockert und damit auf spezielle Gruppen Rücksicht genommen.


FDP

Wir Freie Demokraten wollen eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr als die Grundsicherung haben und auch mehr als Menschen, die nicht gearbeitet und eingezahlt haben. Das erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente wollen wir unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen. Der Gang zum Sozialamt entfällt, Altersarmut wird fair und gezielt bekämpft.


DIE LINKE

DIE LINKE fordert, dass bereits Versicherte, die 25 Jahre (statt nach geltendem Recht 33 Jahre) an »Grundrentenzeiten« vorweisen können, einen Anspruch auf den sogenannten »Grundrentenzuschlag« erhalten. Die Gleitzone und damit den reduzierten Höchstwert an Entgeltpunkten wollen wir abschaffen. Außerdem fordern wir, die Schwelle, ab der ein Zuschlag gewährt wird, auf 0,204 Entgeltpunkte pro Jahr abzusenken (dies entspräche einem Bruttomonatslohn von derzeit 706 Euro, nach geltendem Recht sind es 0,3 Entgeltpunkte, die aktuell einem Bruttomonatslohn von ca. 1.040 Euro entsprechen). Nicht zuletzt setzen wir uns dafür ein, dass bei den »Grundrentenzeiten« auch Zeiten freiwilliger Beiträge, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Zurechnungszeiten (Erwerbsminderung) und Zeiten des Mutterschutzes anerkannt werden. Wir führen eine Mindestrente von 1.200 Euro ein.


SPD

Der SPD ist es ein wichtiges Anliegen, Altersarmut bei Selbstständigen und Freelancern zu bekämpfen. Deshalb wollen wir Selbstständige in die Rentenversicherung einbeziehen. In Parlament und Regierung haben wir uns erfolgreich für die Grundrente eingesetzt. Sie ist ein Fortschritt und schützt viele Menschen, die Jahrzehnte für geringe Löhne gearbeitet haben, vor dem Risiko im Alter arm zu sein. Die Grundrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und knüpft daher auch an Beiträge zu diesem System an. In den Verhandlungen mit der Union, die die Grundrente im Übrigen mit allen Mitteln verhindern wollte, ist es uns gelungen, die sogenannte Wartezeit für den Erhalt des Grundrentenzuschlags auf 33 Jahre Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu reduzieren. In der kommenden Legislatur wollen wir die Grundrente evaluieren, perspektivisch weiterentwickeln und vor allem bürokratische Hürden abbauen.

4. FÖRDERPROGRAMME FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Förderprogramme für Soloselbstständige decken nur die durchschnittlichen Betriebskosten. Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit nach der Krise ist eine längere Phase mit zusätzlichen Auslagen (Werbung, Kund:innengewinnung, Kommunikation) erforderlich. Wie wollen Sie Kreative bei der Wiederaufnahme unterstützen?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bei vielen kleinen Unternehmen und Solo-Selbständigen ist nach Monaten der Krise das Eigenkapital komplett weg. Der Eigenkapitalzuschuss in den Überbrückungshilfen des Bundes ist nur ein erster Schritt, auch Solo-Selbständige müssen Zugang haben. Wir GRÜNE wollen es den Unternehmen ermöglichen, ihre Corona-Verluste mit den Gewinnen der letzten 4 Jahre (derzeit ist dieser Verlustrücktrag auf 1 Jahr begrenzt) zu verrechnen. Diese Unternehmen erhalten dann die in den Vorjahren gezahlten Steuern erstattet. Das hilft vor allem denjenigen, die z.B. wegen Schließungen sehr hohe Verluste beim Neustart hatten. Wir wollen ein einfaches Restrukturierungsverfahren für KMU vor der Insolvenz einführen, damit diese z.B. langfristige Mietverträge neu aushandeln können. Bei diesem Neustart soll auch unser Gründungskapital von 25.000 Euro unterstützen.


CDU/CSU

Um Soloselbständige nach der Krise zu unterstützen, werden wir ein umfangreiches Entfesselungspaket auf den Weg bringen, das Unternehmen sowie Soloselbständige von Steuern und Bürokratie entlastet und so Freiräume schafft. Unser Ziel: Die Macherinnen und Macher sollen ihre Tatkraft und finanziellen Mittel zuallererst dafür einsetzen, nach der Krise erforderliche Investitionen zu tätigen. Denn das bringt das Geschäftsmodell und auch den Standort voran.


FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine starke Kultur- und Kreativwirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig in Deutschland ein. Wir wollen Förderprogramme auch für kleinere Unternehmen und Solo-Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft öffnen. Förderanträge wollen wir vereinfachen. Auch Online-Formate wie Livestreams sind Teil einer lebendigen Kreativbranche. Daher wollen wir Online-Livestreams von der Rundfunklizenzpflicht befreien.

Wir haben seit Beginn der Krise gefordert, die Lebensrealität von Soloselbstständigen der Kultur- und Kreativwirtschaft anzuerkennen und wertzuschätzen. Praktisch heißt das: Die Hilfen hätten von Anfang an auch für Lebenshaltungskosten und damit einen Unternehmerlohn geöffnet werden müssen (siehe die Forderungen im Antrag der Fraktion der Freien im Deutschen Bundestag »Wertschätzung für Selbständige – sofort verlässliche und unbürokratische Corona-Hilfen schaffen«, BT-Drs. 19/25241). Die erst im Januar 2021 eingeführte und bis September geltende »Neustarthilfe für Selbständige« ist – auf dann 18 Monate Pandemie bezogen – kein adäquater Unternehmerlohn.


DIE LINKE

Die LINKE hat einen umfassenderen Förderansatz für Selbstständige gefordert u.a. mit einer Einkommenskomponente von 1.200 Euro pro Monat. Die eng definierte Förderung von Betriebskosten reicht nicht und es braucht mehr Mittel für die Wiederaufnahme alter oder neuer Tätigkeit. Wir wollen umfassende Beratungen und eine finanziell gut ausgestattetet Neustart-Hilfe. Wir fordern seit Jahren abgesenkte Beiträge für die Krankenversicherung für Selbstständige und wollen die private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen. Parallel sind Selbstständige in die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu integrieren wie in vielen EU-Mitgliedsländern. Dann lassen sich die Beiträge für alle senken und das Problem der (Alters-)Armut von Selbstständigen lösen und nicht länger auf die SteuerzahlerInnen abwälzen. Statt prekärer Scheinselbstständigkeit, Eigenausbeutung und Rosienpickerei steht die LINKE für gute, sozial abgesicherte Möglichkeiten der Selbständigkeit.


SPD

Von Beginn der Corona-Pandemie wurde auf Ebene des Bundes, aber auch der Länder, vielfältige Unterstützungsprogramme entwickelt, die im Laufe der Zeit immer weiter ausdifferenziert und verbessert wurden. Ab Juli 2021 haben wir nun die »Neustarthilfe Plus« auf den Weg gebracht, welche gerade Soloselbstständigen in der schwierigen Phase des Übergangs helfen soll und die nicht auf Arbeitslosengeld oder die Grundsicherung angerechnet wird. Mit diesem Instrument kann einmalig eine Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 4.500,- Euro beantragt werden, wenn die wirtschaftliche Betätigung in der Zeit von Juli bis September 2021 Coronabedingt noch eingeschränkt ist.

Für den Kultur- und Kreativsektor insgesamt ist noch der aktuelle Sonderfonds des Bundes zu nennen (NEUSTART KULTUR), der einerseits eine Wirtschaftlichkeitshilfe (Ausgleich Corona-bedingter Einschränkungen) und andererseits eine Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen beinhaltet. Von beidem dürften auch viele Kulturschaffende direkt und indirekt profitieren.

5. ALTERSVORSORGEPFLICHT 2024
soll eine Altersvorsorgepflicht für alle künftig freiberuflich Tätigen inkrafttreten. Reduzierte Beiträge würden Gründer:innen den Start etwas zu erleichtern. Wie stehen Sie dazu? Befürworten Sie die Altersgrenze von 35 Jahren? Wie wollen Sie zukünftig Anreize für Freiberufler:innen schaffen?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Bundesregierung hat es in dieser Legislaturperiode nicht geschafft, sich auf eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige zu verständigen und ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen. Wir GRÜNE beabsichtigen in der kommenden Legislaturperiode einen neuen Anlauf zu starten. Beitragsfreie Karenzzeiten bis zu zwei Jahren in der Gründungsphase sind absolut sinnvoll. Zudem muss es eine Altersgrenze geben, damit Selbstständige, die in vielfältiger Weise privat vorgesorgt haben, keine Nachteile haben. Außerdem wollen wir GRÜNE flexible Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen. Es gilt darüber hinaus, Möglichkeiten zu eröffnen, zusätzlich zum Pflichtbeitrag freiwillige Zahlungen zu leisten, um in guten Zeiten Lücken aus schlechten Zeiten zu schließen, sowie die Beteiligung von Auftraggebenden zu prüfen.


CDU/CSU

Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen CDU und CSU eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Selbstständige sollen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren und zugriffsgeschützten Vorsorgearten wählen können. Wir werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern.


FDP

Wir Freie Demokraten fordern Fairness für Selbstständige. Ob Freie Berufe, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft oder Dienstleistungsbranche: Selbstständige sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse. Mit unterschiedlichen Reformansätzen wollen wir die Selbstständigkeit erleichtern, sie als Selbstbestimmung ernst nehmen und für mehr öffentliche Wertschätzung von Selbstständigen sorgen. Ungleichbehandlungen wollen wir abbauen und zum Beispiel die Beiträge für Selbstständige zur gesetzlichen Krankenversicherung endlich an den tatsächlichen Einnahmen orientieren.

Wir wollen maximale Wahlfreiheit für Selbstständige bei der Altersvorsorge. Auch die Form der Vorsorge soll frei wählbar sein. Der Zugang zur gesamten geförderten privaten Altersvorsorge muss dabei künftig für alle Erwerbstätigen offen sein. So verhindern wir auch, dass Personen mit Zickzack-Lebensläufen beim Wechsel in die Selbstständigkeit ihre Direktversicherung oder ihre Riester-Förderung verlieren. Für die Gründungsphase wollen wir Karenzfristen. Dabei halten wir eine Pflicht zur Altersvorsorge wie bei der Krankenversicherung für angemessen. Die Wahlfreiheit soll für alle Selbstständigen ohne obligatorisches Alterssicherungssystem sowie für Selbstständige gelten, die bisher in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.


DIE LINKE

Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung umbauen. Dies bedeutet, dass alle Menschen mit Erwerbseinkommen (Selbstständige, Freiberufler:innen, Beamt:innen, Politiker:innen) in die GRV einbezogen werden. Eine gesonderte Altersvorsorgepflicht für alle (künftig) freiberuflich Tätigen wäre dann nicht mehr notwendig. Klar ist, dass Soloselbstständige nicht den vollen Beitragssatz zu GRV (derzeit 18,6%) abführen müssten. Ein Beispiel könnten bereits in die GRV integrierte Gruppen von Selbstständigen sein. So tragen selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen beispielsweise ähnlich wie »reguläre« Arbeitnehmer:innen den hälftigen Beitragssatz (bemessen an Ihrem voraussichtlichen Jahreseinkommen), die andere Hälfte wird zu einem Teil bei Unternehmen erhoben, die Werke und Leistungen selbstständiger Künstler:innen und Publizist:innen in Anspruche nehmen (30%) und zum anderen Teil von einem Bundeszuschuss übernommen (20%).


SPD

Ehemals Selbständige sind auch nach langjähriger Erwerbstätigkeit im Alter überproportional auf die Grundsicherung angewiesen. Deswegen wollen wir den sozialen Schutz von Selbständigen, die bisher in keinem Alterssicherungssystem abgesichert sind, verbessern. Ziel ist, dass eine langjährige Erwerbstätigkeit zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen muss. Dazu bringen wir für Selbstständige eine Altersvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Weg. Wichtig ist uns, die Altersvorsorge für Selbstständige gründerfreundlich auszugestalten, beispielsweise durch reduzierte Beiträge zu Beginn der Selbstständigkeit. Wir werden die Einbeziehung der Selbstständigen auch mit großzügigen Übergangsfristen ausgestalten. Personen, die anderweitig auf dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind und kurz vor der Rente stehen, werden ausgenommen. Die Übergangszeiten werden doppelte Belastungen verhindern und Rechtssicherheit herstellen.

6. Grundeinkommen
Ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt Sozialleistungen und sichert nicht nur in Krisen übergangslos die Existenz der Soloselbstständigen. Es läßt die Menschen angstfreier leben. Gewinnen wird die Kreativität und das wirtschaftliche Wachstum. Wie stehen Sie zur Einführung eines Grundeinkommens?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe und auf ein würdevolles Leben ohne Existenzangst. Deswegen wollen wir Hartz IV überwinden und durch eine Garantiesicherung ersetzen. Sie schützt vor Armut und garantiert das soziokulturelle Existenzminimum, ohne Sanktionen. Dazu wollen wir GRÜNE die Regelsätze schrittweise anheben, die Sanktionen abschaffen, die Vermögensprüfung durch eine Selbstauskunft ersetzen, die Hinzuverdienstgrenzen verbessern und die sogenannte Bedarfsgemeinschaft Schritt für Schritt abschaffen. Wir GRÜNE streben an, die soziale Sicherung schrittweise weiter zu vereinfachen, indem wir die existenzsichernden Sozialleistungen zusammenlegen und ihre Auszahlung in das Steuersystem integrieren. Wir begrüßen und unterstützen Modellprojekte, um die Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens zu erforschen.


CDU/CSU

Ein bedingungsloses Grundeinkommen lehnen wir ab. Unser Ziel ist, dass es in Deutschland allen möglich sein soll ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Der Mindestlohn ist hierzu ein Beitrag. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe sehen wir es als zielführender an, Menschen situationsbedingt zielgenau zu unterstützen, anstatt ein bedingungsloses Grundeinkommen zu zahlen.


FDP

Wir Freie Demokraten lehnen ein bedingungsloses Grundeinkommen ab. Die Grundsicherung muss aber unbürokratischer, würdewahrender und chancenorientierter werden – unser Modell dafür ist das einkommens- und vermögensabhängige Liberale Bürgergeld. Ein Grundeinkommen wäre leistungsfeindlich, teuer und ungerecht.

Wir setzen hingegen auf das Liberale Bürgergeld. Wir wollen steuerfinanzierte Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder das Wohngeld in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammenfassen, auch im Sinne einer negativen Einkommensteuer. Selbst verdientes Einkommen soll geringer als heute angerechnet werden. So möchten wir das Steuer- und Sozialsystem verbinden. Daneben sollte der Passiv-Aktiv-Tausch weiterentwickelt werden, bei dem Gelder, die eine Leistungsempfängerin oder ein Leistungsempfänger erhält, in Lohnkostenzuschüsse für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz umgewandelt werden können.

Darüber hinaus fordern wir die besten Rahmenbedingungen für alle, die sich etwas aufbauen wollen. Hierzu gehören beispielsweise ein Gründungszuschuss als finanzielle Förderung in der Startphase oder auch die Ausweitung der derzeitigen Förderung des BMWi für technische Innovationen auf kreative und nichttechnische Innovationen.


DIE LINKE

Hartz IV ist gescheitert. DIE LINKE. will Hartz IV und die Sozialhilfe durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen. Mit 1.200 Euro monatlich wollen wir sie armutsfest ausgestalten, mit einem Zuschuss bei lokal hohen Mieten. Außerdem wollen wir die Bedarfsgemeinschaft abschaffen. Notwendige Betriebsausgaben müssen rechtssicher anerkannt werden. Die Vermögensfreigrenzen wollen wir erhöhen. Vergleichbar fordern wir eine Solidarische Mindestrente anstelle der Grundsicherung im Alter. DIE LINKE will Selbständigen, Freiberufler*innen und dem Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereich eine gute Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten ermöglichen. In diesem Sinne soll für die Dauer der Corona-Pandemie der Zugang zu einer monatlichen Pauschale in Höhe von mindestens 1.200 Euro – auch rückwirkend ab März 2020 – ermöglicht werden.


SPD

Deutschland ist und bleibt eine Arbeitsgesellschaft. Durch den technologischen Wandel wird uns die Arbeit nicht ausgehen, sie wird sich nur stark und immer schneller verändern. Unsere Antwort darauf ist das »Recht auf Arbeit«. Das bedeutet, dass sich die Solidargemeinschaft dazu verpflichtet, sich um jeden Einzelnen zu kümmern und jedem Arbeit und Teilhabe zu ermöglichen – statt sich durch ein bedingungsloses Grundeinkommen von dieser Verantwortung freizukaufen. Wir teilen das Anliegen, Einkommenssicherheit im Lebensverlauf und mehr Zeitsouveränität zu schaffen. Doch ein bedingungsloses Grundeinkommen wird den Bedürfnissen der meisten nicht gerecht. Aus dem »Recht auf Arbeit« hingegen leitet sich für den Einzelnen eine Vielzahl von konkreten Ansprüchen ab, die zu seiner jeweiligen Lebenssituation passen. Dazu gehört für uns, dass offensichtliche Schutzlücken bei kleinen Selbständigen und Kreativen beseitigt werden und deren soziale Absicherung verbessert wird. Die Corona-Krise hat uns deutlicher denn je vor Augen geführt, wie schnell man ohne eigenes Zutun in Not gerät und wie schnell Rücklagen aufgebraucht sind. Wir werden darum Solo- Selbständige, darunter sind beispielsweise viele Künstler*innen, Autor*innen, Maler*innen, Übersetzer*innen, Ent-wickler*innen, besser absichern. Dafür werden wir die Absicherung in der Künstlersozialversicherung ebenso wie in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung verbessern.

7. URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN
Urheberrechtsverletzungen im Internet nehmen immer weiter zu. Eine Durchsetzung von Ansprüchen außerhalb Deutschlands (auch innerhalb der EU) ist kaum möglich. Das führt zu erheblichen Einnahmeverlusten bei den Urheber:innen. Haben Sie vor, an der Situation etwas zu verbessern? Wenn ja, wie?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Urheberrecht muss modernisiert und gerechter ausgestaltet werden. Die aktuelle Reform war nur ein Zwischenschritt. Mit der Entwicklung und Förderung von Geschäftsmodellen, die auf einer Lizenzierung und Vergütung von Inhalten für nicht-dauerhafte Nutzung basieren, wird die Einnahmeseite stark verbessert. Wir GRÜNE setzen uns für eine einfache und schnelle Rechteklärung zwischen Rechteinhabern und Plattformanbietern ein. Anbietern, deren Geschäftsmodell in wesentlichen Teilen auf Erzielung von Einnahmen durch illegale Inhalte zielt, müssen beispielsweise Werbeeinnahmen verunmöglicht werden. Handelt es sich um strafrechtlich relevante Inhalte, müssen diese gelöscht werden, Betreiber strafrechtlich belangt werden und die internationale Kooperation muss gestärkt werden.


CDU/CSU

Meinungsfreiheit sichern, Rechtssicherheit für Nutzer stärken, Urheber fair und effektiv vergüten, Plattformen in die Pflicht nehmen – das waren und sind unsere Ziele bei der Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform in nationales Recht. Nach langen Verhandlungen wird die deutsche Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform am 1. August 2021 in Kraft treten und damit unter anderem die Plattformen für ihr Handeln in die Verantwortung nehmen und Urhebern eine verdiente Vergütung zukommen lassen.


FDP

Wir Freie Demokraten wollen ein modernes Urheberrecht. Jedoch hinkt das geltende Urheberrecht der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung hinterher und bremst Innovationen aus. Wir Freie Demokraten wollen das Urheberrecht nach dem Vorbild des amerikanischen »Fair Use«-Prinzips maßvoll weiterentwickeln und hierzu die bisherigen Schranken des Urheberrechts durch eine Bagatellklausel für private Nutzungen ersetzen, die keine wirtschaftlichen Folgen haben und – wie viele inzwischen alltägliche Nutzungen wie Memes und Remixes – keine kommerziellen Interessen verfolgen. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlegerinnen und Presseverleger wollen wir wieder abschaffen. Das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und dem Schutz geistigen Eigentums muss im digitalen Zeitalter neu gedacht werden und gleichzeitig die Urheberin sowie den Urheber eines Werkes in ihren oder seinen wirtschaftlichen und ideellen Rechten schützen. Dies ist Grundvoraussetzung für eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft. Den Einsatz von Uploadfiltern lehnen wir als immense Gefahr für Meinungs- und Kunstfreiheit im Netz jedoch weiterhin ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass staatliche Informationen nicht länger mit pauschalem Verweis auf das Urheberrecht der Öffentlichkeit vorenthalten werden können.


DIE LINKE

Ja, aber die Durchsetzung von Rechtsansprüchen außerhalb Deutschlands ist für die deutsche Politik grundsätzlich schwierig zu gestalten. Allerdings ist für Urheberrechtsverletzungen festzuhalten, dass hier eine Verletzung deutschen Rechts vorliegt, wenn Inhalte in Deutschland unzulässig verbreitet werden, auch wenn dies aus dem Ausland geschieht. Die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten, wie sie im NetzDG vorgesehen ist, hat sich als sinnvoll erwiesen und könnte in diesem Sinne erweitert werden. Auf europäischer Ebene unterstützen wir eine stärkere Harmonisierung urheberrechtlicher Regelungen und damit einhergehend auch eine stärkere grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung.


SPD

Mit der Urheberrechtsrichtlinie und dem kürzlich in Deutschland erlassenen Umsetzungsgesetz ist ein weiter Schritt hin zu europaweit einheitlichem Urheberrecht gegangen worden. Wir setzen uns auch weiterhin für die Vereinheitlichung und die Durchsetzung des Urheberrechts in ganz Europa und in Drittstaaten ein.

8. IMPRESSUMSPFLICHT
Das Telemediengesetz verlangt ein Impressum. Bei freien Fotojournalist:innen ist oft die Privat- und Büroadresse identisch. Wenn Fotograf:innen z. B. an politisch brisanten Themen arbeiten, kommt es immer wieder zu Bedrohungen und Belästigungen. Sehen Sie eine Möglichkeit, dort Abhilfe zu schaffen?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gemäß §5 des Telemediengesetzes besteht eine Impressumspflicht. Für Nutzer*innen ist es ist sinnvoll, dass Dienstanbieter unmittelbar erreichbar sein müssen, um etwaige Rechtsfragen klären zu können. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass Privatpersonen oder Kleinstunternehmer*innen, die gesetzlich als Anbieter von Telemedien gelten, bedroht werden, in ihrer Arbeit eingeschränkt werden können oder ihnen konkrete Gefahr droht. Daher ist eine gesetzliche Anpassung zu prüfen, die es ermöglicht, dass im Impressum insbesondere privat betriebener Seiten die Angabe einer ladungsfähigen Adresse oder eines Zustellungsbevollmächtigten möglich ist.


CDU/CSU

Wir werden prüfen, ob Veränderungen an der Impressumspflicht vorgenommen werden können, um Fotojournalistinnen und Fotojournalisten besser zu schützen. Denn die Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten in Deutschland hat ein neues Niveau erreicht. Das haben die jüngsten Erhebungen von Reporter ohne Grenzen und dem Europäischen Zentrum für Presse- und Meinungsfreiheit gezeigt. Eine zutiefst beunruhigende Entwicklung, der wir Einhalt gebieten müssen.

Darüber hinaus unterstützen wir Kooperationen und Initiativen, um freie wie feste Journalistinnen und Journalisten vor Gewalt und Bedrohungen zu schützen. Hierzu gehört zum Beispiel das Bündnis von Journalisten- und Journalistenorganisationen, Mediengewerk- schaften und Beratungseinrichtungen, die Standards entwickelt und einen Schutzkodex für Medienhäuser formuliert haben.

Der Kodex und die vorgenannten Initiativen sind erste wichtige Schritt mit Signalwirkung auch nach außen, die wir, jenseits der Verschärfung von Gesetzen zur Strafverfolgung, weiterentwickeln wollen.


FDP

Der Anstieg tätlicher Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten sowie andere Medienvertreter in den letzten Jahren ist alarmierend. Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass es Journalistinnen und Journalisten möglich ist, frei und unabhängig zu recherchieren und zu berichten, um ihre wichtige Aufgabe in unserer freiheitlichen Demokratie zu übernehmen. Im Grundsatz halten wir die Impressumspflicht aus Verbraucherschutzsicht für eine sinnvolle Regelung. Wir erkennen aber an, dass ein gewisses Spannungsfeld zwischen dem Schutzinteresse des Betreibers einer Webseite und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit bestehen kann. Gerade in Fällen, in denen aufgrund einer bestimmten Gefährdungslage die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister besteht, tritt dieser Interessenkonflikt besonders deutlich zu Tage.

Die Impressumspflicht für Internetseiten entspringt zu großen Teilen europäischem Recht. Die in § 5 TMG niedergelegten Informationspflichten dienen der allgemeinen Transparenz für Angebote, die mit geschäftlichem Hintergrund im Internet angeboten werden, und damit dem Verbraucherschutz. Zudem sind Telemedien (wie etwa Internetseiten) nicht anmeldepflichtig, wie etwa Rundfunkangebote, sodass an keiner anderen Stelle hinterlegt ist, wer für das Angebot des Telemediums verantwortlich ist.

Abhilfe kann hier deshalb nur dadurch geschaffen werden, dass auf europäischer Ebene bei der Verhandlung des Digital Services Act, der die E-Commerce-Richtlinie novellieren soll, die Interessen von Journalistinnen und Journalisten eingebracht werden. Wir werden dieses Problem weiter aktiv beobachten.


DIE LINKE

Ja, DIE LINKE kritisiert an der geltenden Impressumspflicht schon lange, dass viele Website-Anbieter*innen keine Alternative zur Angabe der Privatadresse haben, denn das stellt eine erhebliche Gefährdung für viele Freiberufler*innen, aber auch Blogger*innen, dar. Das zuständige Ministerien für Justiz verweist auf das übergeordnete EU-Recht, das keine Alternative zulasse; das Wirtschaftsministerium erklärte erst dieses Jahr auf eine Frage der Linksfraktion, dass es keinen Anlass sehe, sich für eine Änderung einzusetzen. DIE LINKE fordert, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Revision der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr – in Zukunft Digital Services Act – dafür einsetzt, die Impressumspflicht in ihrer konkreten Ausgestaltung so zu ändern, dass Personen, die von digitaler Gewalt bedroht sind, geschützt werden und also die Wohnadresse nicht öffentlich einsehbar angegeben werden muss.


SPD

Der Impressumspflicht kommt aus rechtlicher und insbesondere auch aus presserechtlicher Hinsicht eine sehr grundlegende Bedeutung zu, denn sie soll ein Mindestmaß an Transparenz und Information im Internet sicherstellen. Dabei müssen alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige Telemedien bereithalten, ein Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung vorhalten. Dass dies insbesondere bei freien Journalistinnen und Journalisten sowie bei Fotografinnen und Fotografen, die zu politisch brisanten Themen – oft im Bereich des Rechtsextremismus – arbeiten, zu Problemen führt, wenn die Privatadresse der Büroadresse entspricht, ist uns bekannt. Wir sind hierzu im Austausch mit den Journalistenverbänden und der Rechtswissenschaft und suchen eine Lösung, die dieses Mindestmaß an Transparenz und die Erreichbarkeit sicherstellt, und gleichzeitig einen höheren Schutz für die Journalistinnen und Journalisten sowie Fotografinnen und Fotografen garantiert.

Datum
1. September 2021
Erschienen auf FREELENS.COM/