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Aktuelle Arbeitsbedingungen für Fotograf:innen / Teil II

Fotos: Rebecca Rütten
Foto: Rebecca Rütten
Kategorie
Datum
28. Oktober 2020

Am 13. Dezember 2020 beschloß die Bundesregierung einen Lockdown, der vom 16. Dezember bis vorerst 10. Januar 2021 in Kraft tritt. Um Euch über die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen auf unser berufliches Arbeitsumfeld zu informieren, haben wir nun einen zweiten Artikel verfasst, der laufend aktualisiert werden soll. Weitere Informationen, die immer noch aktuell sind, haben wir am Ende beibehalten.

 

Weiterhin ist wichtig:

  • So wenig physischer Kontakt wie möglich.
  • Haltet den Mindestabstand von 1,5 m ein.
  • Tragt eine Mund- und Nasenbedeckung.
  • So wenig Beteiligte am Set wie möglich.
  • Regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten.
  • Niesen und Husten in die Armbeuge.
  • Regelmäßiges Händewaschen.

 

Wer sich krank fühlt oder Erkältungssymptome hat, bleibt zuhause.

Hygienekonzept

Bei größeren Fotoproduktionen bietet es sich an, ein detailliertes Hygienekonzept zu verfassen. Dieses beinhaltet einen Zeitplan, wer wann in welchem Bereich am Set sein darf und legt die Arbeitsbereiche (Crew Cluster) der einzelnen Beteiligten fest. Beispielsweise kann dort ausgearbeitet werden, wer für Licht und Equipment zuständig ist, wer für Kamera, wer für Laptop, Styling, Make-Up etc. Damit kann auch eine Übertragung über Kontaktflächen ausgeschlossen werden. Jede:r trägt damit selbst Sorge, die Oberflächen in seinem/ihren Bereich regelmäßig zu desinfizieren. Auch weitere Oberflächen, die von allen Teammitgliedern genutzt werden, wie Türklinken, der Sanitärbereich oder in der Küche in sollten mehrmals am Tag desinfiziert werden. Es empfiehlt sich ebenso, dass alle aus dem Team einen negativen Coronatest (PCR Test) mitbringen, der nicht älter als 2 Tage ist. Konsequenterweise sollte auch direkt nach der Produktion erneut getestet werden. Auch eine regelmäßige Laser-Fiebermessung bei mehrtägigen Produktionen ist denkbar.

Generell sollten spätestens alle 4 Stunden die Masken durch unverbrauchte ausgetauscht werden (bei FFP2 ohne Ventil sogar alle 75min!) und je nach Raumgröße 4 mal pro Stunde für jeweils 3-5 Minuten gelüftet werden (Tipp: App CO2 Timer). Beachtet auch die maximal zulässige Personenanzahl innerhalb eines Raumes.

Das und weitere Informationen finden sich auf der Seite der BG ETEM.

 

DEKRA-zertifizierte Hygienebeauftragte:r

Um ein umfassendes Hygienekonzept zu verfassen, bietet die DEKRA Webinare an, bei denen man sich als zertifizierte:n Hygienebeauftragte:n speziell für Film- und Fotoproduktionen weiterbilden lassen kann.

Ein:e Hygienebeauftragte:r ist keine Pflicht, aber macht bei großen Produktionen mit vielen Personen am Set Sinn und kann eine Zusatzqualifikation sein, um dem Kunden gute Signale in Richtung Infektionsschutz und Sicherheit zu geben und die natürlich zusätzlich entlohnt werden kann.

(Edit: fälschlicherweise haben wir hier angegeben, dass der Kurs kostenlos ist. Das hat sich inzwischen geändert, es fällt nun eine Kursgebühr von 279€ an. Kostenlose Kurse werden nicht mehr angeboten.)

 

Ergänzung vom 02. November 2020:
Die Justiziarin des BFFs, Dorothe Lanc, hat weitere interessante Ergänzungen verfasst. So ist das Fiebermessen als Hinweis auf eine mögliche Infektion umstritten und auch das Erfassen dieser Daten datenschutzrechtlich problemtatisch. (Negative) Corona-Tests können nur auf Freiwilligenbasis eingefordert werden.

 

Visagist:innen

Gesichtnahe Behandlungen wie Make-Up sind zulässig, wenn der/die Visagist:in mindestens eine FFP2-Maske, gleichwertig auch N95 und KN95 trägt, ergänzt durch eine Schutzbrille oder Gesichtsschild. Wichtig ist, dass die Maske kein Ventil hat.

Nachzulesen im Corona Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk. (Stand 04.09.2020)

 

Modelle

Sollten die Modelle nicht alle aus dem gleichen Haushalt kommen, gilt weiterhin: Der Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden. Ist das nicht möglich, gilt die Maskenpflicht. Alternativ können zB. Plexi- oder Acrylscheiben als Stilelement zum Einsatz kommen. Denkbar wäre es auch, dass alle Modelle – sofern sie sich damit wohl fühlen – einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 2 Tage ist, zum Set mitbringen.

 

Reisen

Alle Beherbungsverbote innerhalb Deutschlands wurden gekippt (Stand 27. Oktober 2020). Geschäftsreisen sind erlaubt, bitte informiert Euch nochmal über die Bedinungen auf den offiziellen Seiten des Ziel-Bundeslands. Hilfreich ist ein Nachweis, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt – bittet Eure Kunden um die Ausstellung eines Dokuments, in dem Ansprechpartner, gglfs. Reiseroute, Reisedauer und Reiseorte aufgelistet sind.

Risikogebiete werden auf der Seite des Robert-Koch-Instituts aktualisiert. Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss sich in Quarantäne begeben und innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr einen Coronatest machen (PCR Test). Sollte der Test negativ ausfallen, kann die häusliche Quarantäne beendet werden. Das gilt nicht für Durchreisende eines ein Risikogebiets.

 

Weitere Tipps

  • Auch wenn es schwer ist: haltet den Mindestabstand auch in den Pausen ein und erinnere gegebenenfalls auch Dein Team daran.
  • Du solltest auch immer Masken und Desinfektion für Dich, dein Team und den Kunden bereit halten.
  • Hast Du Deinen Workflow bereits so eingerichtet, dass Du Shootings remote ohne Kunde/Kundin am Set umsetzen kannst? (Tipp: Das geht mit PicDrop!)

Bitte beachtet, dass sich die Maßnahmen und Vorgaben jederzeit wieder ändern können und es lokal noch weitere Anpassungen geben kann. Hier könnt ihr nochmal die Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern nachlesen. Wir halten Euch gerne hier auf dem Laufenden!

 

** Wir können hier nur Empfehlungen basierend auf den Vorgaben von offiziellen Stellen wie RKI, Seite der Bundesregierung, Berufsgenoßenschaften etc aussprechen. Alle Quellenangaben haben wir teilweise mit Standangabe entsprechend verlinkt. Wir übernehmen keine Haftung für tagesgenaue Aktualität, bemühen uns aber, über alle Änderungen und Ergänzungen hier zu informieren. **