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Befristete Umsatzsteuerreduzierung ab 01. Juli 2020

Foto: Laura Morgenstern
Kategorie
Datum
29. Juni 2020

Die Regierung hat aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie ein Paket verabschiedet das beinhaltet, dass ab dem 01. Juli 2020 bis zum Jahresende ein reduzierter Umsatzsteuerregelsatz gilt.

In diesem Beitrag möchten wir ein paar Informationen über die Umsetzung und Auswirkungen für uns Fotograf:innen aufmerksam machen.

  • Der reguläre Umsatzsteuersatz reduziert sich von 19% auf 16%, der ermäßigte Satz von 7% auf 5%.
  • Die Steuersenkung gilt vorerst vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020.
  • Die Reduzierung soll vor allem Endverbrauchern und Privatpersonen einen finanziellen Anreiz für Investitionen geben. Für Fotograf:innen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wirkt sich die Senkung nicht kostensenkend aus.
  • Für die Rechnungsstellung ist wichtig, wann die Dienstleistung ausgeführt wurde – nicht, wann die Rechnung ausgestellt wird. Auch bei Anzahlungen oder Teilleistungen gilt der Zeitraum der Ausführung der jeweiligen Leistung.
  • Bei Kostenvoranschlägen: In der Regel geben Fotograf*innen Nettopreise “zuzüglich Mehrwertsteuer” an – hier muss ebenfalls der Steuersatz angepasst werden. Bei Kostenvoranschlägen für Privatpersonen, die normalerweise in Bruttopreisen angegeben werden, kann die Reduzierung der Mehrwertsteuer eingerechnet werden, es gibt aber keine Verpflichtung dazu.

 

Die Praxis wird nun zeigen, wann Probleme auftauchen und wo juristisch nachjustiert werden muss. Fragt im Zweifelsfall immer Eure:n Steuerberater:in!